Schulungskostenbeihilfe für COVID-19-Kurzarbeit Beschäftigte,
wir unterstützen Sie gerne!
Wir sind eine berechtigte Aus- und Weiterbildungsstätte gemäß § 19b GütbefG, § 14c GelverkG, § 44c KflG iVm § 12 GWB
- Slovenien und Österreich erklären die Weiterbildung gegenseitig anzuerkennen, auch wenn die Weiterbildung im jeweils anderen Staat erworben wurde!! (Quelle: WK Steiermark Transporteure)
Sehr geehrte Damen und Herrn,
seit vielen Jahren besteht die Pflicht im Sinne des Arbeitszeitgesetz § 17a die regelmäßige, wiederkehrende Unterweisung der Fahrtenschreiberverordnung ihrer Fahrer,
diese Pflicht der Arbeitgebers (Verkehrsleiters) bzw. des Zulassungsbesitzers wurde im März 2016 in der Fahrtenschreiberverordnung EU VO 165/2014 explizit formuliert.
„Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen